Verschiedene Finanzinstitute bieten maßgeschneiderte Baufinanzierungsoptionen für Kreditnehmer an. In der Regel haben diese Verträge gemeinsam, dass sie über sehr lange Laufzeiten verfügen und eine vorzeitige Kündigung mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden ist. Doch im Laufe der Jahre können sich die Lebensumstände ändern – sei es durch Trennung, Krankheit oder berufsbedingten Umzug. In solchen Fällen kann der Wunsch nach vorzeitiger Vertragsauflösung entstehen. Personen, die erhebliche Ersparnisse haben oder eine größere Erbschaft erhalten, möchten möglicherweise die ausstehende Summe vorzeitig tilgen, um Zinsen zu sparen. Gleiches gilt, wenn der Kreditnehmer einen anderen Finanzierungsvertrag mit günstigeren Konditionen abschließen möchte.
Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Unter bestimmten Bedingungen ist eine vorzeitige Ablösung auch ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt Darlehensnehmern mit einem festen Zinssatz nach einer Laufzeit von 10 Jahren das Recht, den Vertrag zu kündigen. Zudem ist eine Kündigung sofort möglich, sobald die Zinsbindung endet oder diese von Anfang an nicht vertraglich festgelegt war.